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Den Berechnungen liegt ein Referenzhaus mit einer Gesamtfensterfläche von 21,85 % bezogen auf die Wohnfläche zugrunde.
Der Energiezuschuss wird auf der Grundlage eines EU-Referenzfensters von 1230 x 1480 mm basierend auf die Mindestanforderung für den Energiezuschuss (Eref) in der geltenden Bauordnung für den Zeitraum berechnet.
Vor 1960: -303,8 kWh/m² pro Jahr.
1961-1971: -177 kWh/m² pro Jahr.
1972-1995: -158,9 kWh/m² pro Jahr.
1996-2011: -67 kWh/m² pro Jahr.
Energieklasse A = Eref ≥ 0 kWh/m² pro Jahr
Energieklasse B = Eref ≥ -17 kWh/m² pro Jahr
Energieklasse C = Eref ≥ -33 kWh/m² pro Jahr
Die Energiepreise basieren auf Durchschnittspreisen in Deutschland. Quelle: https://www.heizspiegel.de/heizkosten-pruefen/heizkosten-pro-m2-vergleich/#c86567
Das Ergebnis der Energieberechnung ist indikativ.