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Seit 2010 ist die CE-Kennzeichnung eine gesetzliche Anforderung für alle Fenster und Türen die in Deutschland verkauft werden. Unsere Fenster und Türen werden bereits seit 2008 nach den Anforderungen der CE-Richtlinien vom Dänischen Technologischen Institut geprüft.
Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätszeichen, sondern sichert, dass alle Hersteller ihre Bauteile entsprechend den Normen und Vorgaben der EU prüfen und klassifizieren lassen. Dies passiert durch eine sogenannte EU-Konformitätserklärung.
Für Fenster und Außentüren gilt eine EU-Richtlinie, die in der Produktnorm EN14351-1 geregelt wird. Diese regelt verschiedene Produktnormen die erfüllt werden müssen, wie zum Beispiel Anforderungen zur Schlagregendichtheit, Windlast, Stoßfestigkeit und zu Gefährlichen Substanzen.
Die Prüfungen und Klassifizierungen für alle Bauteile müssen dokumentiert werden und seit dem 01/07-2013 frei für den Verbraucher zugänglich sein.
Es ist wichtig, dass Sie als privater Wohnungsbesitzer Zugriff auf diese Dokumente haben, z.B. wenn Sie irgendwann ihre Wohnung verkaufen wollen.
Wenn wir an unseren Produkten Änderungen vornehmen, die die Angaben in der Leistungserklärung betreffen, oder wir Produkte aus unserem Sortiment entfernen, werden die CE-Kennzeichnungen/Leistungserklärungen entfernt oder ersetzt und danach archiviert.
Wenn Sie eine archivierte CE-Kennzeichnung/Leistungserklärung suchen, finden Sie diese hier